Allgemeine Geschäftsbedingungen | ||
Mietbedingnungen
AGB in
pdf
Format |
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Allgemeines: | ||
Die Mietgegenstände sind und bleiben Eigentum von MIRAGE Sound & Light Biberist. | ||
Mietdauer und Rückgabe: | ||
Die Mietdauer entspricht der vereinbarten Zeit gemäss rückseitigem Mietvertrag. | ||
Wird das Mietmaterial nicht zum vereinbarten Termin zurückgebracht, ist der Vermieter berechtigt einen Zuschlag zu berechnen. | ||
Der Zuschlag für verspätetes Retournieren beträgt pro Tag 100% des Mietpreises. | ||
Haftung: | ||
Der Mieter übernimmt die volle Haftung für sämtliches Mietmaterial vom Zeitpunkt der Abholung bis | ||
zur vollständigen Rückgabe. Der Mieter haftet für gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände. | ||
Er ist verpflichtet einen Polizeirapport erstellen zu lassen. | ||
Mieter unter 18 Jahren haben bei Vertragsabschluss eine unterzeichnete Vollmacht des Erziehungsberechtigten vorzulegen. | ||
Defekte Geräte werden ausschliesslich durch den Vermieter repariert. | ||
Diese Reperaturkosten sind vollumfänglich vom Mieter zu tragen und sind spätestens bei Mietende zu bezahlen. | ||
Fehlende Mietgegenstände werden zum Nettopreis zuzüglich. 30% für Wiederbeschaffungskosten verrechnet. | ||
Selbes gilt für Gebinde, für welches keine Miete erhoben wird. | ||
Falls bei Mietbeginn die bestellte Mietware nicht zur Verfügung steht ( in Reparatur oder vom vorherigen Mieter zu spät retourniert), | ||
ist MIRAGE Sound & Light bemüht, für gleichwertigen Ersatz zu sorgen und den Mieter frühmöglichst zu informieren. | ||
Für fehlende Mietware kann MIRAGE Sound & Light nicht haftbar gemacht werden. | ||
Fällt ein Mietobjekt während des Anlasses wegen Defekts aus, ist der Vermieter für sofortigen Ersatz bemüht. | ||
Der Vermieter kann jedoch für keine daraus auftretenden Kosten verantwortlich gemacht werden. | ||
MIRAGE Sound & Light übernimmt keine Produktehaftung. | ||
Wenn nach Vertragsabschluss Zweifel aufkommen, dass der Mieter den Mietvertrag nicht einhalten kann, | ||
kann der Vermieter das Mietverhältnis jederzeit und uneingeschränkt auflösen, und das Mietmaterial abholen. | ||
Die bis zu diesem Zeitpunkt aufgetretenen Kosten fallen zu Lasten des Mieters. | ||
Es ist untersagt, an den Mietgegenständen irgendwelche Änderungen vorzunehmen oder die Firmen- | ||
bezeichnungen zu entfernen. Die Wiederherstellungskosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. | ||
Ausgebrannte Leuchtmittel müssen zurückgegeben werden, ansonsten werden sie verrechnet. | ||
Geräte, welche per Transportunternehmungen an uns retourniert werden, müssen stets per Einschreiben | ||
versandt werden, damit diese Institutionen die volle Haftung für allfällige Transportschäden übernehmen. | ||
Zusätzliche Transportversicherungskosten gehen voll zu Lasten des Mieters. | ||
Versicherung: | ||
Der Mieter ist für den vollen Versicherungsschutz der gemieteten Gegenstände, | ||
von der Abgabe bis zur vollständigen Rückgabe beim Vermieter verantwortlich. | ||
Zahlung: | ||
Der Mindestbetrag für Materialmiete und Umtriebe beträgt sFr. 30.-. | ||
Die Mietbeträge sind im voraus, oder spätestens bei Rückgabe des Materials zahlbar. | ||
Falls keine Barzahlung erfolgt, kann für die Rechnungsstellung ein Zuschlag von sFr. 40.- erhoben werden. | ||
Bei Rechnung gilt die Fälligkeit von 10 Tagen nach Erhalt. | ||
Der Vermieter ist vor Mietbeginn berechtigt vom Mieter eine Vorauszahlung oder ein Depot zu verlangen. | ||
Annulationskosten: | ||
Die Annulation eines bestätigten Mietvertrages wird wie folgt verrechnet: | ||
Bis 90 Tage vor Mietbeginn 0% des Mietpreises | ||
Bis 60 Tage 5% | ||
Bis 30 Tage 25% | ||
Bis 7 Tage 50% | ||
Danach 75% | ||
Regiearbeiten: | ||
Projektleiter: sFr. 85.-/Std | ||
Techniker: sFr. 65.-/Std | ||
Assistent: sFr. 35.-/Std | ||
Bedienung: sFr. 35.-/Std | ||
Support: 20% des Mietpreises, mindestens aber sFr. 150.- pro Anlass. | ||
Auf-, Abbau: sFr.280.- bis 4 Std sFr 480.- bis 8 Std sFr 750.- bis 12 Std (alles Total Mannsstunden) | ||
Transporte: | ||
Personenwagen: sFr. 0. 80/km | ||
Transporter: sFr. 1.00/km mind aber sFr. 50.- | ||
PW mit Anhänger: sFr. 1.20/km mind aber sFr 50.- | ||
Anhänger pro Tag sFr. 60.- mit PKW sFr.140.- exl. Benzin | ||
Gerichtsstand: | ||
Gerichtsstand ist Solothurn. | ||
Sponsoring | ||
Mirage sponsort bei je nach Anlass mit zusätzlichen Rabatten. | ||
Durch zusätzliche Werbung (Werbebanner, Prospekte, Durchsagen etc.) , | ||
entsteht eine zusätzliche Reduktion. | ||
Fragen Sie einfach nach...... | ||
Rabatte bei längerer Mietdauer | ||
1 Miettag Tagesmiete x 1 | ||
2 Miettage Tagesmiete x 1,5 | ||
3 Miettage Tagesmiete x 2 | ||
4-5 Miettage Tagesmiete x 3 | ||
6-7 Miettage Tagesmiete x 4 | ||
8-14 Miettage Tagesmiete x 5 | ||
15-21 Miettage Tagesmiete x 6 | ||
22-30 Miettage Tagesmiete x 7 | ||
31-60 Miettage Tagesmiete x 10 | ||
Für Dauermieten und längere Miete offerieren wir Ihnen gerne ein interessantes Angebot |