Allgemeine Geschäftsbedingungen   
 
 
 
 
  Mietbedingnungen         AGB in pdf Format
 
     
  Allgemeines:  
  Die Mietgegenstände sind und bleiben Eigentum von MIRAGE Sound & Light  Biberist.  
  Mietdauer und Rückgabe:  
  Die Mietdauer entspricht der vereinbarten Zeit gemäss rückseitigem Mietvertrag.   
  Wird das Mietmaterial nicht zum vereinbarten Termin zurückgebracht, ist der Vermieter berechtigt einen Zuschlag zu berechnen.  
  Der Zuschlag für verspätetes Retournieren beträgt pro Tag 100%  des Mietpreises.  
  Haftung:  
  Der Mieter übernimmt die volle Haftung für sämtliches Mietmaterial vom Zeitpunkt der Abholung bis  
  zur vollständigen Rückgabe. Der Mieter haftet für gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände.  
  Er ist verpflichtet einen Polizeirapport erstellen zu lassen.   
  Mieter unter 18 Jahren haben bei Vertragsabschluss eine unterzeichnete Vollmacht des Erziehungsberechtigten vorzulegen.  
  Defekte Geräte werden ausschliesslich durch den Vermieter repariert.  
  Diese Reperaturkosten sind vollumfänglich vom Mieter zu tragen und sind spätestens bei Mietende zu bezahlen.  
  Fehlende Mietgegenstände werden zum Nettopreis zuzüglich. 30%  für Wiederbeschaffungskosten verrechnet.  
  Selbes gilt für Gebinde, für welches keine Miete erhoben wird.  
  Falls bei Mietbeginn die bestellte Mietware nicht zur Verfügung steht ( in Reparatur oder vom vorherigen Mieter zu spät retourniert),   
  ist MIRAGE Sound & Light bemüht, für gleichwertigen Ersatz zu sorgen und den Mieter frühmöglichst zu informieren.   
  Für fehlende Mietware kann MIRAGE Sound & Light nicht haftbar gemacht werden.   
  Fällt ein Mietobjekt während des Anlasses wegen Defekts aus, ist der Vermieter für sofortigen Ersatz bemüht.  
  Der Vermieter kann jedoch für keine daraus auftretenden Kosten verantwortlich gemacht werden.  
  MIRAGE Sound & Light übernimmt keine Produktehaftung.   
  Wenn nach Vertragsabschluss Zweifel aufkommen, dass der Mieter den Mietvertrag nicht einhalten kann,  
  kann der Vermieter das Mietverhältnis jederzeit und uneingeschränkt auflösen, und das Mietmaterial abholen.   
  Die bis zu diesem Zeitpunkt aufgetretenen Kosten fallen zu Lasten des Mieters.  
  Es ist untersagt, an den Mietgegenständen irgendwelche Änderungen vorzunehmen oder die Firmen-  
  bezeichnungen zu entfernen. Die Wiederherstellungskosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.  
  Ausgebrannte Leuchtmittel müssen zurückgegeben werden, ansonsten werden sie verrechnet.  
  Geräte, welche per Transportunternehmungen an uns retourniert werden, müssen stets per Einschreiben  
  versandt werden, damit diese Institutionen die volle Haftung für allfällige Transportschäden übernehmen.   
  Zusätzliche Transportversicherungskosten gehen voll zu Lasten des Mieters.  
  Versicherung:  
  Der Mieter ist für den vollen Versicherungsschutz der gemieteten Gegenstände,   
  von der Abgabe  bis zur vollständigen Rückgabe beim Vermieter  verantwortlich.  
  Zahlung:  
  Der Mindestbetrag für Materialmiete und Umtriebe beträgt sFr. 30.-.   
  Die Mietbeträge sind im voraus, oder  spätestens bei Rückgabe des Materials zahlbar.   
  Falls keine Barzahlung erfolgt, kann für die Rechnungsstellung ein Zuschlag von sFr. 40.- erhoben werden.  
  Bei Rechnung gilt die Fälligkeit von 10 Tagen nach Erhalt.  
  Der Vermieter ist vor Mietbeginn berechtigt vom Mieter eine Vorauszahlung oder ein Depot zu verlangen.  
  Annulationskosten:  
  Die Annulation eines bestätigten Mietvertrages wird wie folgt verrechnet:  
  Bis 90 Tage vor Mietbeginn              0%         des Mietpreises  
  Bis 60 Tage                                          5%  
  Bis 30 Tage                                        25%  
  Bis   7 Tage                                        50%       
  Danach                                               75%  
  Regiearbeiten:  
  Projektleiter:      sFr.  85.-/Std    
  Techniker:         sFr.  65.-/Std                        
  Assistent:         sFr.  35.-/Std  
  Bedienung:        sFr.  35.-/Std                       
  Support:           20% des Mietpreises,           mindestens aber                      sFr. 150.- pro Anlass.  
  Auf-, Abbau:     sFr.280.- bis 4 Std               sFr  480.- bis 8 Std                   sFr  750.- bis 12 Std       (alles Total Mannsstunden)  
  Transporte:  
  Personenwagen:        sFr. 0. 80/km                       
  Transporter:               sFr.  1.00/km  mind aber sFr.  50.-  
  PW mit Anhänger:     sFr.  1.20/km  mind aber sFr   50.-  
  Anhänger pro Tag      sFr.     60.-      mit PKW  sFr.140.-  exl. Benzin  
  Gerichtsstand:  
  Gerichtsstand ist Solothurn.   
     
     
  Sponsoring  
     
  Mirage sponsort bei  je nach Anlass mit zusätzlichen Rabatten.  
  Durch zusätzliche Werbung (Werbebanner, Prospekte,  Durchsagen etc.) ,  
  entsteht eine zusätzliche Reduktion.  
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  Rabatte bei längerer Mietdauer  
     
  1           Miettag              Tagesmiete x 1  
  2           Miettage            Tagesmiete x 1,5  
  3           Miettage            Tagesmiete x 2  
  4-5        Miettage            Tagesmiete x 3  
  6-7        Miettage            Tagesmiete x 4  
  8-14      Miettage            Tagesmiete x 5  
  15-21    Miettage            Tagesmiete x 6  
  22-30    Miettage            Tagesmiete x 7  
  31-60    Miettage            Tagesmiete x 10  
     
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